Übernahme der Kosten der Weihnachtsbeleuchtung
Zusammenfassung
Der Magistrat übernimmt die Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteilen, einschließlich der Weihnachtsbäume, Transport, Aufstellung und Entsorgung. Dies soll die traditionelle weihnachtliche Ausschmückung ermöglichen und wird durch private Dekoration ergänzt. Die Stromkosten werden ebenfalls vom Magistrat getragen.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Um die traditionelle weihnachtliche Ausschmückung in den Stadtteilen zu ermöglichen, übernimmt der Magistrat, wie in den vergangenen Jahren, die Kosten für die Weihnachtsbäume sowie die Kosten des Transports und für die Aufstellung/Entsorgung. Die Dekoration und Ausschmückung der Weihnachtsbäume selbst erfolgt auf privater Ebene (bspw. durch Vereinsringe, Sponsoren).
Der Magistrat wird, wie in den vergangenen Jahren auch, in diesem Jahr die Stromkosten für die in den Stadtteilen aufgestellten Weihnachtsbäume übernehmen.
Eine alternative Finanzierung bietet den Ortsbeiräten das Ortsbeiratsbudget, das im Hauptamt und Stadtmarketing angesiedelt ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2022OFOF 115/8Übernahme der Kosten der WeihnachtsbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Februar 2022OMOM 1692Übernahme der Kosten der WeihnachtsbeleuchtungDirektanregung
- 20. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1218Übernahme der Kosten der WeihnachtsbelechtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab