Übernahme der Kosten der Weihnachtsbeleuchtung
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Thema Kultur verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Kosten der traditionellen Weihnachtsbeleuchtung im Stadtteil auf der Heddernheimer Landstraße in Höhe von circa 600 Euro pro Jahr, die aus 15 Euro Anschlusskosten pro Laterne (insgesamt sind 16 Laternen beleuchtet) und circa 350 Euro Energiekosten bestehen, zukünftig zu übernehmen.
Begründung
Die Kosten werden aktuell durch den Vereinsring Heddernheim e. V. übernommen. Der Vereinsring Heddernheim e. V. finanziert die Beleuchtung durch einen Spendenaufruf bei den Heddernheimer Gewerbetreibenden und den ansässigen Unternehmen. Dies gestaltet sich jedoch von Jahr zu Jahr immer schwieriger und es kommt nicht mehr genug Geld zusammen, um dies zu finanzieren. Es wäre ein großer Verlust für den Stadtteil, wenn die Beleuchtung zukünftig nicht mehr betrieben werde könnte. Die Beleuchtung gehört in der Adventszeit als fester Bestandteil in den Stadtteil und wird von den Bürgern sehr geschätzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2022OFOF 115/8Übernahme der Kosten der WeihnachtsbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1692Übernahme der Kosten der WeihnachtsbeleuchtungDirektanregung
- 20. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1218Übernahme der Kosten der WeihnachtsbelechtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats