Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1213
Betreff: Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten Vorgang: OM 1422/17 OBR 7 Für das Gelände der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik, Westerbachstraße 47, wurden bereits mit Bauvorbescheid vom 21.12.2015 Befreiungen hinsichtlich Art und Maß der Nutzung erteilt. Hieran ist der Magistrat gebunden. Ob und in welchem Umfang in Zukunft weitere Befreiungen beantragt werden, ist dem Magistrat nicht bekannt. Sofern weitere Befreiungsanträge gestellt werden sollten, ist im Einzelfall nach eingehender Prüfung gemäß § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung von allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen wie etwa dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu entscheiden. Diesbezügliche pauschale Entscheidungen im Vorfeld sind aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2017FF 519Die Fläche zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße ist im gültigen Bebauungsplan Nr. 285 als Gewerbegebiet ausgewiFragestunde-Frage
- 3. April 2017OFOF 157/7Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhaltenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 18. April 2017OMOM 1422Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhaltenDirektanregung
- 10. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1213Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab