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Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den…

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Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch die Emissionen hier: 07-N (kurz), RWY07 und RWY25 über Bornh

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1209

Betreff: Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch die Emissionen hier: 07-N (kurz), RWY07 und RWY25 über Bornheim und Ostend Nach den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafen Rhein Main werden durch den Flugverkehr (Triebwerke Boden und bis 1000 Fuß über Grund) jährlich 12,7 Tonnen (2005) bzw. 24,7 Tonnen (Planungsfall 2020) Feinstaub PM10 emittiert. Im Vergleich hierzu emittiert der KFZ-Verkehr im Stadtgebiet Frankfurt 377 Tonnen PM10 jährlich (2005). Die gesetzlich geltenden Immissionsgrenz- und Zielwerte zum Schutze der menschlichen Gesundheit beziehen sich bei PM10 (Feinstaub mit einem Durchmesser bis 10 Mikrometer (μm)) und PM2,5 (Feinstaub mit einem Durchmesser bis 2,5 Mikrometer (μm)) nur auf jeweilige Massenkonzentrationen in der Atemluft, nicht aber auf Partikelanzahlen. Die Zusammenstellung der österreichischen "Liesig" Bürgerinitiative zeigt auf, dass die durch den Flugverkehr emittierte Partikelanzahl knapp 50% der Anzahl emittierter Partikel des Wiener KFZ-Verkehrs erreicht. Eine Aussage darüber, inwiefern sich hieraus für die menschliche Gesundheit relevante Immissionen ergeben, ist nicht getroffen worden. Emissionen, welche sich in Straßenschluchten schnell anreichern können und in direkter Nähe zum Menschen entstehen, sind immissionsseitig von größter Bedeutung. Die Übertragungswege sind kurz, sodass Verdünnungs- und chemisch- physikalische Umbauprozesse nur eine untergeordnete Rolle spielen können. Ultrafeine Partikel ballen sich nach Ihrer Entstehung zu größeren Einheiten zusammen, die Partikelanzahl reduziert sich zeitabhängig. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 04.06.2012 zur wortgleichen OA 147 wie folgt geäußert: "Seitens des Ortsbeirats von Bergen-Enkheim werden Messungen zu den Feinstaub- und Feinststaubbelastungen aufgrund von Untersuchungen am Flughafen in Wien gefordert. Begründet werden sie mit den dort für den Flugverkehr ermittelten hohen Teilchenzahlen an PM 2,5. Unzweifelhaft emittieren Flugzeuge Feinstaubpartikel, da die Abgase mit [sic!] denen von Dieselfahrzeugen vergleichbar sind. Vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) wird eine Emissionsrate von 25 mg Ruß pro kg verbranntem Treibstoff (Stand 2004) angegeben. Ruß zählt zu den Ultrafeinststäuben mit Größen im Nanometerbereich (PM0,1). Allerdings tragen die flugverkehrsbedingten Partikelemissionen in Bodennähe praktisch nicht zur Belastung bei. Aufgrund der Höhe, in der die Emissionen erfolgen, wird durch die freie Luftströmung eine schnelle Verteilung und Verdünnung der Partikel bewirkt. Darüber hinaus besitzen gerade ultrafeine Partikel (PM0,1) eine sehr kurze Lebensdauer, da sie sehr schnell zu größeren Teilchen koagulieren. Selbst an Messstellen direkt auf dem Flughafengelände, wo infolge der noch unvollständigen Verbrennung des Kerosins beim Anlassen der Triebwerke und Rollen des Flugzeuge bis zum Start (Taxiing) die Emissionen am höchsten sind, werden keine Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten gemessen. Die Immissionsgrenzwerte beziehen sich allerdings auf die Teilchenmasse in μg/m3 und nicht auf die Teilchenanzahl. Für die Teilchenanzahl existieren jedoch weder flächendeckende Messungen noch Immissionsgrenzwerte, die eine Einschätzung der Gesundheitsrelevanz entsprechender Messungen erlauben würde. Die Konzentration von Feinstaub nimmt mit der Entfernung von der Quelle sehr schnell ab, so dass bis in 100 bis 200 m Entfernung sich die Belastung bereits auf die Hälfte verringert. Daher ist der Beitrag zur Feinstaubbelastung am Boden bei Überflughöhen von mehreren hundert oder sogar tausend Metern praktisch vernachlässigbar." Am 16.05.2012 ist im südlichen Sachsenhausen (Lerchesberg) eine weitere Luftmessstation direkt unter der Anflugschneise der neuen Landebahn in Betrieb genommen worden. Hier wird aktuell unter anderem Feinstaub PM10 sowie zukünftig Ruß erfasst. Der Magistrat erachtet eine exponierte Messstation auf dem Lerchesberg als repräsentativ zur Einschätzung der flugverkehrsbedingten Immissionsbelastung. Der Lerchesberg wird im Gegensatz zur Bornheim und Ostend direkt und in niedriger Höhe überflogen und stellt daher einen geeigneten Standort zur Feststellung der grundsätzlichen Immissionsbeiträge dar. Weiterhin plant das Land noch in diesem Jahr Staubniederschlagsmessungen an 10 Messpunkten entlang der Einflugschneisen der neuen Landebahn durchzuführen. Aus Sicht des Magistrats sind zunächst die Ergebnisse dieser Messungen abzuwarten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2012OFOF 113/4Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch diese Emissionen hier: 07-N (kurz), RWY07 und RWY25 über BorOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  2. 20. März 2012OAOA 166Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch diese Emissionen hier: 07-N (kurz), RWY07 und RWY25 über BorAnregung
  3. 13. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 1209Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch die Emissionen hier: 07-N (kurz), RWY07 und RWY25 über Bornh
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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