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Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den…

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Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch diese Emissionen hier: 07-N (kurz), RWY07 und RWY25 über Bor

Vorlagentyp: OFFREIE_WÄHLER
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch diese Emissionen hier: 07-N (kurz), RWY07 und RWY25 über Bornheim und Ostend Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt ein Gutachten zu den Fein- und Feinststaubbelastungen unter den Flugrouten von und zum Frankfurter Flughafen über dem Frankfurter Stadtgebiet zu erstellen und dazu an ausgewählten Stellen im Stadtgebiet, hier Frankfurt-Bornheim/Ostend, dauerhafte Meßstellen für Fein- und Feinststaub einzurichten, um die Entwicklung dieser Belastungen zu dokumentieren, damit ggf. eine Gefährdung der Bürger verhindert werden kann. Die beigefügte Studie der BI Liesing zum Teil mit Statistikmaterial der Österreichischen Bundesregierung zeigt deutlich die Gefährdung der Anwohner eines Flughafens. Begründung: In Frankfurt werden Umweltzonen für KFZ eingerichtet, während der Flugverkehr ungehindert weiter neben dem zunehmenden Fluglärm seine hochgiftigen Emissionen tonnenweise über der Bevölkerung emittieren darf. Schon heute kann Frankfurt die gesetzlichen Vorgaben zur Feinstaubbelastung nicht einhalten, während die für die Gesundheit der Bevölkerung noch viel gefährlicheren Feinststaubbelastungen überhaupt nicht gemessen werden. Da nach der Liesinger Studie die Feinststaubbelastungen einen sehr großen Anteil an den Belastungen insgesamt haben, sind in Anbetracht der geplanten Steigerung des Flugverkehrs in Frankfurt am Main die Fein- und Feinststaubbelastungen durch den Flugverkehr im Frankfurter Stadtgebiet heute und für die Zukunft zu dokumentieren und der Magistrat ist verpflichtet, die Bevölkerung gemäß Artikel 2 GG, Abs. 1 und 2 vor lebensbedrohenden oder die Gesundheit bedrohenden Gefahren zu schützen. Anlage 1 (ca. 237 KB)

Inhalt

Antrag vom 01.03.2012, OF 113/4

Betreff: Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch diese Emissionen hier: 07-N (kurz), RWY07 und RWY25 über Bornheim und Ostend Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt ein Gutachten zu den Fein- und Feinststaubbelastungen unter den Flugrouten von und zum Frankfurter Flughafen über dem Frankfurter Stadtgebiet zu erstellen und dazu an ausgewählten Stellen im Stadtgebiet, hier Frankfurt-Bornheim/Ostend, dauerhafte Meßstellen für Fein- und Feinststaub einzurichten, um die Entwicklung dieser Belastungen zu dokumentieren, damit ggf. eine Gefährdung der Bürger verhindert werden kann. Die beigefügte Studie der BI Liesing zum Teil mit Statistikmaterial der Österreichischen Bundesregierung zeigt deutlich die Gefährdung der Anwohner eines Flughafens.

Begründung: In Frankfurt werden Umweltzonen für KFZ eingerichtet, während der Flugverkehr ungehindert weiter neben dem zunehmenden Fluglärm seine hochgiftigen Emissionen tonnenweise über der Bevölkerung emittieren darf. Schon heute kann Frankfurt die gesetzlichen Vorgaben zur Feinstaubbelastung nicht einhalten, während die für die Gesundheit der Bevölkerung noch viel gefährlicheren Feinststaubbelastungen überhaupt nicht gemessen werden. Da nach der Liesinger Studie die Feinststaubbelastungen einen sehr großen Anteil an den Belastungen insgesamt haben, sind in Anbetracht der geplanten Steigerung des Flugverkehrs in Frankfurt am Main die Fein- und Feinststaubbelastungen durch den Flugverkehr im Frankfurter Stadtgebiet heute und für die Zukunft zu dokumentieren und der Magistrat ist verpflichtet, die Bevölkerung gemäß Artikel 2 GG, Abs. 1 und 2 vor lebensbedrohenden oder die Gesundheit bedrohenden Gefahren zu schützen. Anlage 1 (ca. 237 KB)Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2012Sie sind hier
    OFOF 113/4Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch diese Emissionen hier: 07-N (kurz), RWY07 und RWY25 über Bor
    Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  2. 20. März 2012OAOA 166Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch diese Emissionen hier: 07-N (kurz), RWY07 und RWY25 über BorAnregung
  3. 13. August 2012Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1209Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch die Emissionen hier: 07-N (kurz), RWY07 und RWY25 über BornhStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 9 · 20.03.2012
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung OA 166 2012 Die Vorlage OF 113/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
4 Grüne1 CDUFreie Wähler
Ablehnung:
1 CDU
Enthaltung:
2 Grüne1 CDUSPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: 4 GRÜNE, 1 CDU und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE, 1 CDU, SPD und LINKE.

Mitdiskutieren

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