Maurice-Rose-Airfield Hubschrauberlandeplatz
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2004, ST 1205
Betreff:
Maurice-Rose-Airfield Hubschrauberlandeplatz
Der Magistrat ist aus nachstehend dargelegten Gründen gegen die in der Anregung OM 2964 formulierte Aufforderung des Ortsbeirats 10, in Zukunft nur den Namen "Ehemaliger Hubschrauberlandeplatz Maurice-Rose-Airfield“ zu benutzen:
Für die Bezeichnung "Ehemaliger Hubschrauberlandeplatz Maurice-Rose-Airfield“ existiert bisher kein einheitlicher Beschluss der Ortsbeiräte 10 und 12, in deren Zuständigkeitsbereich diese kommunale Einrichtung gelegen ist. Somit handelt es sich hierbei nicht um eine verbindliche, im amtlichen Straßenverzeichnis eingetragene Bezeichnung.
Dass es den Ortsbeiräten 10 und 12 bisher offensichtlich nicht möglich gewesen ist, sich auf eine erforderliche einheitliche Bezeichnung für das Gelände zu einigen, ist dem Magistrat nicht anzulasten.
Im Übrigen umfasst das Entscheidungsrecht der Ortsbeiräte nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main auch nicht die Formulierung von Berichten des Magistrats.
Sobald durch einen einheitlichen Beschluss der betroffenen Ortsbeiräte eine verbindliche Bezeichnung für das Gelände beschlossen ist, wird seitens des Magistrats diese Bezeichnung benutzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2004BB 478Alter Flugplatz Niddawiesen Kalbach/BonamesMagistratsbericht
- 11. August 2004OFOF 616/10Maurice-Rose-Airfield Hubschrauberlandeplatz hier: BezeichnungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 31. August 2004OMOM 2964Maurice-Rose-Airfield Hubschrauberlandeplatz hier: BezeichnungDirektanregung
- 18. November 2004Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1205Maurice-Rose-Airfield HubschrauberlandeplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab