Maurice-Rose-Airfield Hubschrauberlandeplatz hier: Bezeichnung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat 10 hat nach § 3 Absatz 3 der GOUBR ein Entscheidungsrecht für kommunale Einrichtungen. Im vorliegenden Fall wurde vom Ortsbeirat 10 am 26.11.2002 die Umbenennung abgelehnt. In dem Antrag vom 11.06.2004, der dem Magistrat auch vorgelegen hat, der aber dann zurückgenommen wurde, wurde bereits schon auf die Fehler hingewiesen. Auch das Dezernat VI des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main hat sich an die Beschlüsse des Ortsbeirates 10 zu halten. Insbesondere von Bedeutung ist die alte Bezeichnung, weil viele Bürger nicht unter dem neuen Namen sondern dem alten Namen im Computerprogramm Parlis 2000 suchen. Es hat letztlich eine Bürgerinitiative mehrfach dem Ortsbeirat 10 vorgeworfen, er habe sie nicht informiert. Gerade dies muss vermieden werden und deshalb sind alle Berichte, die die falsche Bezeichnung erhalten, zurückzuweisen Antragstellende Fraktion: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.07.2004, B 478 Zuständige Ortsbeiräte: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 31.08.2004, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2964 2004
- Die Vorlage B 478 wird zurückgewiesen. Zur Begründung wird auf die Vorlage OM 2964 verwiesen.
- Die Vorlage OF 616/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 11.08.2004, OF 616/10
Betreff:
Maurice-Rose-Airfield Hubschrauberlandeplatz hier: Bezeichnung
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich in Zukunft an den Beschluss des Ortsbeirates 10 und dem Bericht B 1165 vom 28.10.2002 zu halten und hier nicht weiterhin den Namen "Alter Flugplatz Niddawiesen bei Kalbach/Bonames“ zu benutzen, sondern nach wie vor den Namen "Ehemaliger Hubschrauberlandeplatz Maurice-Rose-Airfield“.
- Der Bericht B 478 vom 16.07.2004 wird zurückgewiesen.
Begründung:
Der Ortsbeirat 10 hat nach § 3 Absatz 3 der GOUBR ein Entscheidungsrecht für kommunale Einrichtungen.
Im vorliegenden Fall wurde vom Ortsbeirat 10 am 26.11.2002 die Umbenennung abgelehnt.
In dem Antrag vom 11.06.2004, der dem Magistrat auch vorgelegen hat, der aber dann zurückgenommen wurde, wurde bereits schon auf die Fehler hingewiesen.
Auch das Dezernat VI des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main hat sich an die Beschlüsse des Ortsbeirates 10 zu halten.
Insbesondere von Bedeutung ist die alte Bezeichnung, weil viele Bürger nicht unter dem neuen Namen sondern dem alten Namen im Computerprogramm Parlis 2000 suchen. Es hat letztlich eine Bürgerinitiative mehrfach dem Ortsbeirat 10 vorgeworfen, er habe sie nicht informiert. Gerade dies muss vermieden werden und deshalb sind alle Berichte, die die falsche Bezeichnung erhalten, zurückzuweisen
Antragstellende Fraktion: FDPHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.07.2004, B 478 Zuständige Ortsbeiräte: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2004BB 478Alter Flugplatz Niddawiesen Kalbach/BonamesMagistratsbericht
- 11. August 2004Sie sind hierOFOF 616/10Maurice-Rose-Airfield Hubschrauberlandeplatz hier: BezeichnungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 31. August 2004OMOM 2964Maurice-Rose-Airfield Hubschrauberlandeplatz hier: BezeichnungDirektanregung
- 18. November 2004Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1205Maurice-Rose-Airfield HubschrauberlandeplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme