Maurice-Rose-Airfield Hubschrauberlandeplatz hier: Bezeichnung
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat 10 hat nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer
- GOOBR ein Entscheidungsrecht für die Benennung kommunaler Einrichtungen. Im vorliegenden Fall wurde vom Ortsbeirat 10 am 26.11.2002 die Umbenennung abgelehnt. In dem Antrag OF 598/10 vom 11.06.2004, der dem Magistrat auch vorgelegen hat, der aber dann zurückgezogen wurde, wurde bereits auf die Fehler hingewiesen. Auch das Dezernat VI des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main hat sich an die Beschlüsse des Ortsbeirates 10 zu halten. Insbesondere von Bedeutung ist die alte Bezeichnung, weil viele Bürger nicht unter dem neuen sondern dem alten Namen im Computerprogramm Parlis 2000 suchen. Es hat letztlich eine Bürgerinitiative mehrfach dem Ortsbeirat 10 vorgeworfen, er habe sie nicht informiert. Gerade dies muss vermieden werden, und deshalb sind alle Berichte, die die falsche Bezeichnung erhalten, zurückzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2004, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 00
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 31.08.2004, OM 2964
entstanden aus Vorlage: OF 616/10 vom 11.08.2004
Betreff:
Maurice-Rose-Airfield Hubschrauberlandeplatz hier: Bezeichnung
Vorgang:
B 478/04
Der Magistrat wird aufgefordert, sich in Zukunft an den Beschluss des Ortsbeirates 10 und den Bericht B 1165 vom 28.10.2002 zu halten und hier nicht weiterhin den Namen "Alter Flugplatz Niddawiesen bei Kalbach/Bonames“ zu benutzen, sondern nach wie vor den Namen "Ehemaliger Hubschrauberlandeplatz Maurice-Rose-Airfield“.
Begründung:
Der Ortsbeirat 10 hat nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer
- GOOBR ein Entscheidungsrecht für die Benennung kommunaler Einrichtungen. Im vorliegenden Fall wurde vom Ortsbeirat 10 am 26.11.2002 die Umbenennung abgelehnt. In dem Antrag OF 598/10 vom 11.06.2004, der dem Magistrat auch vorgelegen hat, der aber dann zurückgezogen wurde, wurde bereits auf die Fehler hingewiesen. Auch das Dezernat VI des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main hat sich an die Beschlüsse des Ortsbeirates 10 zu halten. Insbesondere von Bedeutung ist die alte Bezeichnung, weil viele Bürger nicht unter dem neuen sondern dem alten Namen im Computerprogramm Parlis 2000 suchen. Es hat letztlich eine Bürgerinitiative mehrfach dem Ortsbeirat 10 vorgeworfen, er habe sie nicht informiert. Gerade dies muss vermieden werden, und deshalb sind alle Berichte, die die falsche Bezeichnung erhalten, zurückzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2004BB 478Alter Flugplatz Niddawiesen Kalbach/BonamesMagistratsbericht
- 11. August 2004OFOF 616/10Maurice-Rose-Airfield Hubschrauberlandeplatz hier: BezeichnungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 31. August 2004Sie sind hierOMOM 2964Maurice-Rose-Airfield Hubschrauberlandeplatz hier: BezeichnungDirektanregung
- 18. November 2004Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1205Maurice-Rose-Airfield HubschrauberlandeplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats