Fahrradständer statt Baumbegrenzungen vor der Burgstraße 54
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1176
Betreff: Fahrradständer statt Baumbegrenzungen vor der Burgstraße 54 Vorgang: OM 1448/17 OBR 3 Generell dienen Baumschutzbügel der Sicherung von Bäumen und Grünflächen und dürfen nicht als Fahrradabstellbügel missbraucht werden. Die angefragten Baumschutzbügel können nicht durch Fahrradbügel ersetzt werden, da der Schutz des Baumes und der Grünfläche nicht mehr gewährleistet wäre. Durch die geringe Gehwegbreite sind die erforderlichen Lichtraumprofile für andere Gehwegnutzer nicht ausreichend. Zur Verbesserung der Fahrradabstellsituation wurden im direkten Umfeld sowie weiteren neuralgischen Punkten im Quartier im letzten Jahr 16 neue Fahrradeinstellungen geschaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2017OFOF 227/3Fahrradständer statt Baumbegrenzungen Burgstraße 54Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2017OMOM 1448Fahrradständer statt Baumbegrenzungen vor der Burgstraße 54Direktanregung
- 10. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1176Fahrradständer statt Baumbegrenzungen vor der Burgstraße 54Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab