Fahrradständer statt Baumbegrenzungen vor der Burgstraße 54
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Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1448 entstanden aus Vorlage: OF 227/3 vom 05.04.2017
Betreff: Fahrradständer statt Baumbegrenzungen vor der Burgstraße 54 Der Magistrat wird gebeten, zwischen der Burgstraße Nr. 54 und der Ecke Leibnizstraße die Baumschutzbügel zu entfernen und stattdessen zwischen den Bäumen schräg angeordnete Fahrradbügel anzubringen.
Begründung: Nach wie vor nutzen die Anwohner die Baumschutzbügel als Fahrradständer, sodass der Gehweg oft sehr schmal wird (siehe Foto). Ebenfalls sind die neu angebrachten Bügel an der Höhenstraße anscheinend nicht ausreichend. Daher wäre es sehr sinnvoll, hier schräg angeordnete Fahrradbügel anzubringen, welche das Anschließen von Fahrrädern ermöglichen, ohne die Fußgänger zu behindern, und gleichzeitig die Funktion der Baumschutzbügel erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2017OFOF 227/3Fahrradständer statt Baumbegrenzungen Burgstraße 54Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2017Sie sind hierOMOM 1448Fahrradständer statt Baumbegrenzungen vor der Burgstraße 54Direktanregung
- 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1176Fahrradständer statt Baumbegrenzungen vor der Burgstraße 54Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats