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Fertigstellung der Straße .Am Hasensprung. in Kalbach Bericht des Magistrats vom 21.06.2004, B 411

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2004, ST 1160

Betreff:

Fertigstellung der Straße "Am Hasensprung" in Kalbach Bericht des Magistrats vom 21.06.2004, B 411

Für die Herstellung der Erschließungsanlage Am Hasensprung zwischen Kalbacher Stadtpfad und Über den Gartenwiesen wird ein Geländestreifen von dem östlich angrenzenden privaten Grundstück benötigt.

Dieses Grundstück ist mit einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle bebaut. Der Eigentümer ist nicht zum Verkauf einer Teilfläche seines Grundstücks bereit. Ein vorläufiger Teilausbau unter Ausklammerung der Hallenfläche ist daher nicht möglich.

Für die Verlagerung der Halle hat der Eigentümer einen Ersatzstandort nördlich der Kalbacher Ortsbebauung vorgeschlagen. Nachdem das Amt für den ländlichen Raum des Landrats des Hochtaunuskreises das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 als privilegiert ansieht, bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken gegen die Verlagerung.

Da somit keine planungsrechtlichen Hindernisse für eine Verlegung mehr vorliegen, wird der Magistrat versuchen, vorab eine vorzeitige Besitzüberlassung für eine Teilfläche (unter Aussparung der Hallenfläche) zu erhalten. Wenn der Eigentümer zustimmt, könnte der Ausbau – zunächst ohne die Hallenflächen – vorgenommen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Juni 2004BB 411Fertigstellung der Straße .Am Hasensprung. in KalbachMagistratsbericht
  2. 2. Juli 2004OAOA 1663Fertigstellung der Straße Am Hasensprung in Kalbach Bericht des Magistrats vom 21.06.2004, B 411Anregung
  3. 16. November 2004Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 1160Fertigstellung der Straße .Am Hasensprung. in Kalbach Bericht des Magistrats vom 21.06.2004, B 411
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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