Zugeparkte Feuerwehrzufahrten in der Ingelheimer Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1135
Betreff:
Zugeparkte Feuerwehrzufahrten in der Ingelheimer Straße
In der Ingelheimer Straße befinden sich zwar mehrere beschilderte Feuerwehrzufahrten, jedoch keine mit entsprechender amtlicher Siegelung. Insofern stellt die vorhandene Beschilderung in der derzeitigen Form keine rechtliche Grundlage für ein Einschreiten der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit dar.
Um das verkehrswidrige Parken auf den abgesenkten Bordsteinen im Einmündungsbereich der Ingelheimer Straße in die Geisenheimer Straße zu unterbinden, werden im Rahmen der laufenden Unterhaltungsarbeiten, analog der gegenüberliegenden Straßenseite, Poller gesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2009OFOF 1122/6Zugeparkte Feuerwehrzufahrten in der Ingelheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. April 2009OMOM 3166Zugeparkte Feuerwehrzufahrten in der Ingelheimer StraßeDirektanregung
- 31. Juli 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1135Zugeparkte Feuerwehrzufahrten in der Ingelheimer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab