Buslinie 30 nach Nieder-Erlenbach verlängern
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1113
Betreff: Buslinie 30 nach Nieder-Erlenbach verlängern Die Prüfung der Anregung hat ergeben, dass es bereits heute zahlreiche Möglichkeiten gibt, mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von Nieder-Erlenbach in die Frankfurter Innenstadt zu kommen. Dazu gehört die Buslinie 65, die am Bahnhof Bad Vilbel Anschluss an die S-Bahn sowie die Linie 30 hat und deren Angebot der bestehenden Nachfrage entspricht. Die Untersuchung hat weiterhin ergeben, dass die voraussichtliche Fahrt einer verlängerten Linie 30 in etwa gleich lang wäre. Im Vergleich zu der o.g. Verbindung über die S-Bahn-Station Berkersheim wäre sie jedoch eher länger, so dass sich auch kein Reisezeitvorteil ergeben würde. Mit der Realisierung des Vorschlags wären zudem Mehrkosten verbunden, die voraussichtlich durch zusätzliche Einnahmen nicht gedeckt werden könnten und aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt ausgeglichen werden müssten. Ein weiteres Hindernis für eine Verlängerung der Linie 30 nach Nieder-Erlenbach würden die auf dieser Linie wegen des hohen Fahrgastaufkommens in der Frankfurter Innenstadt notwendigen Gelenkbusse darstellen. Diese würden voraussichtlich in den engen Straßen von Nieder-Erlenbach nicht wenden können und außerdem von den meisten Anwohnern als zusätzliche Belastung empfunden. Der Magistrat hat zwar Verständnis für die Anregung eine Direktverbindung zwischen Nieder-Erlenbach und der Frankfurter Innenstadt einzurichten, wird den Vorschlag jedoch aus den vorgenannten Gründen nicht weiter verfolgen. Es entspricht der Tarif-Systematik des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV), dass sich der Fahrpreis nach den durchfahrenen Tarifzonen richtet. Da zwischen Nieder-Erlenbach und Bad Vilbel eine Tarifgrenze überschritten wird, ist ein Fahrschein der Preisstufe 4 (Einzelfahrt = 4,55 Euro) erforderlich. Diese Regel würde auch für eine Verlängerung der Linie 30 gelten. Eine Benachteiligung für die Nieder-Erlenbacher Bürgerinnen und Bürger kann darin nicht gesehen werden, da diese z.B. mit der Buslinie 25 und der S-Bahnlinie S6 mit einem Umsteigevorgang an der S-Bahn-Station Berkersheim eine kostengünstigere und kürzere Verbindung haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2015OFOF 243/13Buslinie 30 nach Nieder-Erlenbach verlängernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. April 2015OMOM 4061Buslinie 30 nach Nieder-Erlenbach verlängernDirektanregung
- 3. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1113Buslinie 30 nach Nieder-Erlenbach verlängernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab