Buslinie 30 nach Nieder-Erlenbach verlängern
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Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4061 entstanden aus Vorlage: OF 243/13 vom 07.04.2015
Betreff: Buslinie 30 nach Nieder-Erlenbach verlängern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Buslinie 30, die zurzeit von Bad Vilbel nach Sachsenhausen führt, nach Nieder-Erlenbach verlängert werden kann. Es darf hierbei aber keine tarifliche Benachteiligung der Nieder-Erlenbacher Bürgerinnen und Bürger geben.
Begründung: Nieder-Erlenbach ist lediglich mit Bussen an das ÖPNV-Netz der Stadt Frankfurt und der Umgebung angebunden. Um in die Innenstadt zu gelangen, muss man entweder nach Nieder-Eschbach zur U-Bahn oder nach Berkersheim/Bad Vilbel zur S-Bahn fahren. Die Busse der Linie 30 verbinden Bad Vilbel, das in unmittelbarer Nachbarschaft zu Nieder-Erlenbach liegt, mit der Innenstadt und Sachsenhausen. Man kommt ohne Umsteigen innerhalb einer guten halben Stunde mit den Bussen dieser Linie nach Frankfurt. Würde man die Linie verlängern und eine Möglichkeit des Ein- und Ausstiegs in Nieder-Erlenbach schaffen, so könnte man auch von dort ohne Umsteigen bis nach Sachsenhausen fahren, was für viele Nieder-Erlenbacher ein deutlicher Zugewinn der Mobilität wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2015OFOF 243/13Buslinie 30 nach Nieder-Erlenbach verlängernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. April 2015Sie sind hierOMOM 4061Buslinie 30 nach Nieder-Erlenbach verlängernDirektanregung
- 3. August 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1113Buslinie 30 nach Nieder-Erlenbach verlängernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats