Gustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats zur Verbesserung der Parksituation an der Gustav-Behringer-Straße geprüft. Es wird festgestellt, dass die aktuelle Sachlage unverändert ist und dass das Parken im Grünstreifen unzulässig ist. Zukünftige Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens in der Grünfläche werden in Betracht gezogen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat versteht die vorgebrachte Anregung als dringliches Interesse des Ortsbeirates. Allerdings hat sich seit der letzten Anregung zur Thematik (OM 3817 vom 24.04.2023) nichts an der Sachlage geändert.
Insofern ist hinsichtlich der Führung des Fuß- und Radverkehrs vollumfänglich auf die ergangene Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023 -ST 2094- zu verweisen. Für eine Verbesserung der Parksituation entlang der Gustav-Behringer-Straße scheiden straßenverkehrsrechtliche Mittel aus.
Gemäß der Anregung des Ortsbeirats und des beigefügten Fotos wird im Grünstreifen geparkt. Das Parken im Grünstreifen ist, sofern nicht mittels Beschilderung angeordnet, unzulässig. Die Anordnung eines Haltverbots im Grünstreifen kommt nicht in Betracht, da es sich hierbei um eine Überbeschilderung handelt. Diese ist gemäß §§ 39 Absatz 1, 45 Absatz 9 Satz 1 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) zu vermeiden.
Auf die oben genannte Anregung hin fanden Sonderkontrollen des ruhenden Verkehrs durch die Städtische Verkehrspolizei in der Gustav-Behringer-Straße statt. Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge oder Elterntaxen wurden dabei jedoch nicht festgestellt.
Der Magistrat bemüht sich jedoch darum, das Beparken der Grünfläche zukünftig zu unterbinden, beispielsweise wären quergelegte Baumstämme hierfür denkbar und geeignet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2023OMOM 3817GustavBehringerStraße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützenDirektanregung
- 16. Oktober 2023STST 2094Gustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützenStellungnahme
- 2. Januar 2024OFOF 544/11Noch einmal: Gustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, zu Fuß Gehende schützenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Januar 2024OMOM 4937Gustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützenDirektanregung
- 3. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 1107Gustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab