Konzept und Kosten für die Illumination des alten Brückenhäuschens in Schwanheim vorlegen
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1102
Betreff: Konzept und Kosten für die Illumination des alten Brückenhäuschens in Schwanheim vorlegen Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 24.02.2011 § 9526 zur M 19/2011 vom 14.01.2011 die Aufgaben für das anstehende 5-Jahresprogramm festgelegt. Dieses Programm umfasst insgesamt 51 Projekte, die vorbereitet werden. Darüber hinaus hat der Magistrat dazu derzeit keine Kapazitäten, weitere Projekte zu bearbeiten. Das Brückenhäuschen in Schwanheim kann aus Sicht des Magistrates in ein Gesamtkonzept zur Illumination des Schwanheimer Ufers integriert werden. Jedoch benötigt eine gewünschte Vorziehung dieses Teilprojektes eine ebenso intensive Vorbereitung, wie für einen größeren Projektumfang, und würde ebenso Arbeitskraft binden, die zurzeit nicht frei verfügbar ist. Dies beinhaltet auch die notwendige Kostenberechnung, die erforderlich ist, um eine Genehmigung für diese Illumination von der Stadtverordnetenversammlung zu erhalten. Des Weiteren ist anzumerken, dass Ausschreibungen für geringe Projektumfänge erfahrungsgemäß höhere Preise erwarten lassen, was den aktuellen Sparbemühungen für den Gesamthaushalt zuwider läuft. Es wird daher empfohlen, das Brückenhäuschen mit der Illumination des gesamten Uferabschnitts in Angriff zu nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juli 2011OFOF 78/6Konzept und Kosten für die Illumination des alten Brückenhäuschens in Schwanheim vorlegenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. August 2011OMOM 198Konzept und Kosten für die Illumination des alten Brückenhäuschens in Schwanheim vorlegenDirektanregung
- 28. Oktober 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1102Konzept und Kosten für die Illumination des alten Brückenhäuschens in Schwanheim vorlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab