Konzept und Kosten für die Illumination des alten Brückenhäuschens in Schwanheim vorlegen
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Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 198 entstanden aus Vorlage: OF 78/6 vom 24.07.2011
Betreff: Konzept und Kosten für die Illumination des alten Brückenhäuschens in Schwanheim vorlegen Vorgang: OM 4632/10 OBR 6; ST 397/11 Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept und eine Kostenschätzung für die Illumination des Brückenhäuschens in Schwanheim vorzulegen.
Begründung: Der Ortsbeirat 6 hat mit der Anregung vom 26.10.2010, OM 4632, den Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Schwanheimer Brückenhäuschen illuminiert werden kann und um Mitteilung der anfallenden Kosten gefragt. Der Magistrat befürwortet in seiner Stellungnahme vom 07.03.2011, ST 397, die Illumination im Prinzip, will diese aber nur in einem Gesamtkonzept einer Illumination des Mainufers im Bereich Griesheim, Nied, Schwanheim umgesetzt sehen, wofür aber noch die erforderlichen Mittel fehlen. Da das Schwanheimer Brückenhäuschen Bestandteil eines Gesamtkonzepts sein sollte, widerspricht das Vorziehen dieser Einzelmaßnahme der späteren Erarbeitung eines Gesamtkonzepts nicht. Eine Kostenschätzung, wie bereits in der OM 4632/10 OBR 6 gefordert, wird vom Ortsbeirat 6 benötigt, um diese Maßnahme evtl. mit Eigenmitteln (OIB) finanzieren zu können oder ggfs. in seine Haushaltsberatungen mit aufnehmen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juli 2011OFOF 78/6Konzept und Kosten für die Illumination des alten Brückenhäuschens in Schwanheim vorlegenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. August 2011Sie sind hierOMOM 198Konzept und Kosten für die Illumination des alten Brückenhäuschens in Schwanheim vorlegenDirektanregung
- 28. Oktober 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1102Konzept und Kosten für die Illumination des alten Brückenhäuschens in Schwanheim vorlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats