Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Nachtmarkt im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: STMagistrat
77 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1085

Betreff: Nachtmarkt im Ortsbezirk 1 Die Stadt Frankfurt am Main betreibt zahlreiche Wochen- und Spezialmärkte als öffentliche Einrichtungen in der Innenstadt sowie in den Stadteilen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. Im Bereich des Ortsbezirk 1 finden regelmäßig mehrere Marktveranstaltungen statt, insbesondere der Gallusmarkt, der Schillermarkt, der Erzeugermarkt Konstablerwache sowie der Kaisermarkt. Zudem besteht die Kleinmarkthalle als werktäglicher Markt. Der Wochenmarkt im Sinne der Gewerbeordnung ist keine Dauereinrichtung, sondern eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, die turnusmäßig wiederkehrt. Traditionell sind die Märkte unverzichtbarer Bestandteil der Nahversorgung mit frischen Lebensmitteln und eine der ältesten Handelseinrichtungen überhaupt. Eine zunehmende Rolle für die wachsende Stadtbevölkerung fällt der Treffpunktfunktion zu. Die Besucherinnen und Besucher nutzen verstärkt die gastronomischen Angebote auf Märkten. Die Öffnungszeiten der Frankfurter Wochenmärkte sind nachfrageorientiert ausgelegt, decken in der Regel die Nachmittags- und Abendstunden mit ab. Anbieter von landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln stehen längeren Öffnungszeiten tendenziell kritisch gegenüber. Sie stellen gegen Ende der Öffnungszeiten aus ihrer Sicht nur noch die Kulisse für die Gastronomie dar. Die Einkünfte in diesen Zeiten sind für die konventionellen Marktbeschicker dementsprechend niedrig. Bis zum Eintritt der Nachtruhe müssen die Marktaktivitäten inklusive des Abbaus der Stände abgeschlossen sein. Ein Interessenausgleich mit Anliegern bzw. Anwohnern erscheint sonst kaum möglich. Die Einrichtung eines täglichen Nachtmarktes ist durch die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen. Veranstaltungen, gleich welcher Art, die geeignet sind, die Nachtruhe der Bevölkerung zu stören, dürfen für die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr nicht genehmigt werden. Ein Nachtmarkt auf öffentlicher Fläche wäre somit in seiner angedachten Dauer nicht genehmigungsfähig. In Ausnahmefällen kann eine Verlagerung in die Nachtzeit erfolgen, dies sollte jedoch nicht zur Regel werden und ist gemeinhin historisch gewachsenen Traditionsveranstaltungen vorbehalten. Neben diesem Aspekt spielt die zunehmend geringer werdende Akzeptanz und die steigende Klagebereitschaft der Anwohner, im Hinblick auf Lärm durch Musik und Menschenansammlungen, aber auch die damit einhergehende Verschmutzung, eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Nahezu täglich gehen bei der Stadtverwaltung Beschwerden über die Lärmbelastung in der Frankfurter Innenstadt ein. Verursacht werden die störenden Geräusche in den Abend- und Nachtstunden vor allem durch Gaststätten und Menschen, die im öffentlichen Verkehrsraum Lärm verursachen. An den in der Anfrage genannten Orten wohnen zum Teil zahlreiche Menschen, die bei Einführung eines täglichen Nachtmarktes massiv gestört und in ihren Rechten verletzt würden. Im räumlichen Kontext sind Flächen ohne störungsempfindliche Nutzungen in der Umgebung praktisch nicht vorhanden. Ein wiederkehrender Nachtmarkt auf öffentlicher Fläche in Frankfurt am Main würde mit den zu erwartenden Lärmbeschwerden der Anwohner aller Voraussicht nach keinen Bestand haben. Zudem stehen einer solchen Veranstaltung rechtliche Bedenken entgegen, da die Immissionsrichtwerte einzuhalten sind. Der Magistrat sieht demnach keine Möglichkeit einen täglichen Nachtmarkt im Ortsbezirk 1 einzurichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Januar 2019OFOF 832/1Nachtmarkt im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 19. Februar 2019VV 1181Nachtmarkt im Ortsbezirk 1Anfrage
  3. 3. Juni 2019Sie sind hier
    STST 1085Nachtmarkt im Ortsbezirk 1
    Stellungnahme
  4. 1. September 2019OFOF 1060/1Nachtmarkt im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · FDP
  5. 17. September 2019VV 1435Nachtmarkt im Ortsbezirk 1Anfrage
  6. 20. Dezember 2019STST 2386Nachtmarkt im Ortsbezirk 1Stellungnahme
  7. 24. Februar 2020OFOF 1220/1Konzept Nachtmarkt Roßmarkt/GoetheplatzOrtsbeiratsantrag · FDP
  8. 10. März 2020OMOM 5884Konzept Nachtmarkt Roßmarkt/GoetheplatzDirektanregung
  9. 20. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 1311Konzept Nachtmarkt Roßmarkt/GoetheplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen