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Krähen breiten sich in Bonames bisher ungehindert weiter aus

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Ausbreitung der Saatkrähe in Bonames und betont die rechtlichen Schutzmaßnahmen gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass trotz der Erholung der Bestände der Saatkrähe in Hessen, die Stadt Frankfurt eine hohe Verantwortung für deren Schutz trägt.

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Stellungnahme des Magistrats

Seitens der Naturschutzbehörde wird darauf hingewiesen, dass Krähen (hier: die Saatkrähe) wie alle europäischen Vogelarten durch die Vogelschutzrichtlinie der EU und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützte Tiere sind und damit die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten sind. Danach ist es u.a. verboten, die Tiere zu verletzen oder zu töten, ihre Nester zu zerstören oder die Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.

Auch wenn sich die Bestände der Saatkrähe nach ihrer früheren massiven Bejagung zwischenzeitlich erholt haben, wird der Erhaltungszustand der Saatkrähe in Hessen noch immer mit ungünstig (gelb) bewertet. So beschränkte sich ihre Verbreitung in Hessen im Jahr 2021 nur auf den Süden des Landes. Den Kolonien der Saatkrähen in Frankfurt kommt dabei eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu, da die Stadt laut aktuellem Monitoring-Bericht der Vogelschutzwarte (Stand: 2021) beinahe die Hälfte der hessischen Vorkommen beherbergt. Die Stadt Frankfurt am Main hat somit eine hohe Verantwortung für den Schutz und den Erhalt der Saatkrähe, auch wenn der Geräuschpegel während der Brutzeit und die Hinterlassenschaften der Vögel im menschlichen Umfeld häufig als störend empfunden werden.

Saatkrähen sind sehr soziale Vögel. Aufgrund des Mangels an Brutplätzen brüten sie in Kolonien und haben eine hohe Bindung an ihre Bruthabitate. Effektive und nachhaltige Maßnahmen zur Vergrämung oder Umsiedlung von Krähen, die mit den Anforderungen des Naturschutzrechts vereinbar sind, existieren daher nach aktuellem Kenntnisstand nicht. So kehren Saatkrähen selbst nach Sturmschäden wieder zurück oder lassen sich an einem anderen Ort in der Nähe nieder.

Auch existieren keine Maßnahmen zur Verhinderung der Geräuschemission, zumal die Kommunikation innerhalb der Kolonie nach Ausflug der Jungen wieder abebbt. Zu empfehlen sind lediglich passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Fenster schließen) oder Maßnahmen zum Schallschutz wie Fassadenbegrünung in Innenhöfen.

Ergänzend ist zu beachten, dass die Brutvögel in den Kolonien einer Hierarchie und innerartlichen Konkurrenz unterliegen. Nicht alle Saatkrähen in einer Kolonie brüten. Jede vom Menschen herbeigeführte Störung dieses Gefüges kann die Aufsplitterung von Kolonien und als direkte Folge daraus auch die Bestandsentwicklung der Saatkrähen beeinflussen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2022OFOF 202/10Krähen breiten sich in Bonames bisher ungehindert weiter ausOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. Januar 2022OMOM 1438Krähen breiten sich in Bonames bisher ungehindert weiter ausDirektanregung
  3. 29. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1061Krähen breiten sich in Bonames bisher ungehindert weiter aus
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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