Krähen breiten sich in Bonames bisher ungehindert weiter aus
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, innovative und tierfreundliche Maßnahmen zur Kontrolle der Krähenpopulation in Bonames zu prüfen. Dies ist notwendig, um die Belästigungen der Anwohner zu reduzieren und zukünftige Kosten für die Stadt zu vermeiden.
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Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie er den sich in Bonames seit Jahren ausbreitenden Krähen in den eng bewohnten und stark frequentierten Bereichen innovativ und tierfreundlich begegnen wird. Auf die wiederholten Anregungen des Ortsbeirates 10 wird verwiesen.
Begründung
Tierschutz ist unbestritten wichtig und richtig. Menschen sollten jedoch dabei auch nicht ungeschützt bleiben. Menschen in und um Bonames fühlen sich durch die sich deutlich ausbreitenden Krähen in den bewohnten und belebten Bereichen teils extrem belästigt und alleinegelassen mit ihren berechtigten Sorgen sowie den Verschmutzungen. Dies gilt umso mehr, als bisher leider nichts für den Schutz der hier lebenden und arbeitenden Menschen unternommen wird. Zu vermeiden bleibt, dass künftigen Generationen und der Stadt Frankfurt am Main im Ortskern von Bonames immense Kosten entstehen, weil heute sehenden Auges und leider sträflich leichtfertig nichts unternommen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2022OFOF 202/10Krähen breiten sich in Bonames bisher ungehindert weiter ausOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1438Krähen breiten sich in Bonames bisher ungehindert weiter ausDirektanregung
- 29. April 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1061Krähen breiten sich in Bonames bisher ungehindert weiter ausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats