Halteverbot in der Hoffeldstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 105
Betreff: Halteverbot in der Hoffeldstraße Bei der Hoffeldstraße handelt es sich um eine enge Straße (Fahrbahnbreite ca. 3,80 m) in der Parken allein schon durch die baulichen Gegebenheiten nicht zulässig ist. Eben diese lassen es nicht zu, durch bauliche Mittel (Poller o.ä.) unzulässiges Parken zu unterbinden. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wird daher im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes die Einhaltung des Haltverbotes weiterhin überwachen und gegebenenfalls, wie bereits in jüngster Zeit erfolgt, Abschleppungen durchführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2012OFOF 359/5Halteverbot in der HoffeldstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. September 2012OMOM 1581Halteverbot in der HoffeldstraßeDirektanregung
- 18. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 105Halteverbot in der HoffeldstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab