Halteverbot in der Hoffeldstraße
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Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1581 entstanden aus Vorlage: OF 359/5 vom 10.08.2012
Betreff: Halteverbot in der Hoffeldstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Hoffeldstraße andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Parken zu erschweren.
Begründung: Durch parkende Autos ist es in der engen Hoffeldstraße für größere Fahrzeuge, von der Offenbacher Landstraße kommend, schwierig bis unmöglich, dort einzubiegen bzw. dort entlangzufahren. Dies gilt für Müllfahrzeuge im Alltag und im Falle eines Einsatzes für die Feuerwehr im Besonderen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2012OFOF 359/5Halteverbot in der HoffeldstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. September 2012Sie sind hierOMOM 1581Halteverbot in der HoffeldstraßeDirektanregung
- 18. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 105Halteverbot in der HoffeldstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats