Unterliederbach: Wie und wann geht es mit dem Spielplatz im Graubnerpark weiter?
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Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die Umsetzung einer Sofortmaßnahme zur Verbesserung des Spielplatzes im Graubnerpark, die bereits 2020 durchgeführt wurde. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel ist eine umfassende Neugestaltung jedoch erst mittelfristig möglich.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Graubnerpark — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Unterliederbach: Endhaltestelle der Buslinie 5014.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterliederbach: Spielgeräte im Graubnerpark wieder aufbauen14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bessere Spielplätze für unsere Stadt06.10.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Graubnerpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Sofortmaßnahme wurde im Sommer 2020 in Form eines neuen Spielgerätes unter Beteiligung der Schüler*innen der Karl-von-Ibell-Schule und der Kinder der angrenzenden Kitas umgesetzt. Der Erneuerungsbedarf ist dem Magistrat weiterhin bekannt. Die Neugestaltung der gesamten Freizeitanlage Graubnerpark ist aufgrund fehlender Mittel momentan erst mittelfristig möglich. Sobald eine Planung vorliegt, wird diese dem Ortsbeirat vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2019OMOM 4538Spielplatz im Graubnerpark - NeugestaltungDirektanregung
- 5. August 2019STST 1473Spielplatz im Graubnerpark - NeugestaltungStellungnahme
- 17. Januar 2022OFOF 329/6Unterliederbach: Wie und wann geht es mit dem Spielplatz im Graubnerpark weiter?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 8. Februar 2022OMOM 1545Unterliederbach: Wie und wann geht es mit dem Spielplatz im Graubnerpark weiter?Direktanregung
- 29. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 155 WochenSTST 1059Unterliederbach: Wie und wann geht es mit dem Spielplatz im Graubnerpark weiter?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab