Baumbeschilderung
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1059
Betreff: Baumbeschilderung Der Magistrat stimmt der Anregung des Ortsbeirates zu und wird eine Liste mit herausragenden Bäumen innerhalb des Freizeitparkes zusammenstellen und diese dem Ortsbeirat zur Zustimmung vorlegen. Nach erfolgter Zustimmung werden die Schilder durch das Grünflächenamt gefertigt und angebracht. Mit den vom Ortsbeirat bereitgestellten Mitteln werden maximal 20-25 Schilder hergestellt und montiert werden können. Um ein einheitliches Erscheinungsbild in den Grün- und Parkanlagen im Stadtgebiet zu gewährleisten, wird die Beschilderung folgende Inhalte enthalten: Botanischer Name, Deutscher Name und Pflanzjahr. Aussehen und Abmessungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. Der Magistrat, vertreten durch das Grünflächenamt als zuständiges Fachamt, wird die Zustandskontrolle der Beschilderung im Rahmen der regelhaften Baumkontrolle übernehmen. Sollten Schilder gestohlen oder beschädigt werden, so kann deren Ersatz nicht durch den Magistrat übernommen werden. In den nächsten Jahren könnten somit zusätzliche Mittel notwendig werden, um den Ersatz der Beschilderung zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2014OFOF 224/13BaumbeschilderungOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 11. November 2014OMOM 3643BaumbeschilderungDirektanregung
- 6. Februar 2015STST 224BaumbeschilderungStellungnahme
- 21. April 2015OFOF 249/13BaumbeschilderungOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FREIE_WÄHLER
- 21. April 2015OIBOIB 330BaumbeschilderungBudget-Initiative
- 24. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1059BaumbeschilderungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab