Baumbeschilderung
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 11.11.2014, OM 3643 entstanden aus Vorlage: OF 224/13 vom 10.10.2014
Betreff: Baumbeschilderung Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung herausragender Bäume im Freizeitpark Nieder-Erlenbach zu veranlassen.
Begründung: Der Baumbestand am Erlenbach hat sich in den Jahrzehnten des Bestehens der Grünanlage zur Freude der Bürger prächtig entwickelt. Daher stellen sich beim Flanieren in der Anlage immer wieder Fragen nach Informationen über die einzelnen Bäume, die man zwar über das Internet im Baumkataster der Stadt Frankfurt (Beispiel s. u.) abrufen kann, aber zusätzlich mittels Schautafeln vor Ort sinnvoll sowohl von Spaziergängern als auch von den Kindern der umliegenden Schulen und Kitas genutzt werden könnten. Gattung/Art: Pterocarya fraxinifolia, Kaukasische Flügelnuss Baumnummer: 312 Standort: Freizeitpark Nieder-Erlenbach Pflanzjahr: 1970 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2014OFOF 224/13BaumbeschilderungOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 11. November 2014Sie sind hierOMOM 3643BaumbeschilderungDirektanregung
- 6. Februar 2015STST 224BaumbeschilderungStellungnahme
- 21. April 2015OFOF 249/13BaumbeschilderungOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FREIE_WÄHLER
- 21. April 2015OIBOIB 330BaumbeschilderungBudget-Initiative
- 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1059BaumbeschilderungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats