Umweltschutz im Ortsbezirk 1: Mehrwegpflicht in Frankfurt umsetzen - Pilotbezirk Bahnhofsviertel mit Kaisermarkt und Hauptbahnhof
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Bemühungen zur Vermeidung von Einwegverpackungen, sieht jedoch keine Möglichkeit, der Anregung des Ortsbeirates zur Einführung einer Mehrwegpflicht zu folgen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die aktuelle Müllsituation im Bahnhofsviertel lassen eine signifikante Verbesserung nicht erwarten.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Generell begrüßt und unterstützt der Magistrat alle Bemühungen Einwegverpackungen zu vermeiden.
Allerdings sieht sich der Magistrat nicht in der Lage, der Anregung des Ortsbeirates zu folgen.
Die Pflicht für Gastronomiebetriebe, auch Mehrwegverpackungen für verkaufte Speisen und Getränke anzubieten, ergibt sich aus § 33 Verpackungsgesetz (VerpackG) und gilt bundesweit. Der Magistrat ist nicht berechtigt, hier regulierend einzugreifen und damit der Gastronomie besondere Mehrwegsysteme vorzuschreiben oder gar den Preis für Einwegverpackungen zu reglementieren.
Darüber hinaus sind die vorgeschlagenen Markteingriffe auch nicht geeignet, die Müllsituation im Bahnhofsviertel maßgeblich zu verbessern.
Hierfür gibt es mehrere Gründe:
- Trotz der Verpflichtung aus § 33 VerpackG haben die Kund:innen der betroffenen Gastronomiebetriebe immer noch die Wahl, auch Einwegverpackungen zu verlangen. Den Beobachtungen des Magistrats zufolge wird dies auch noch in der überwiegenden Zahl der Fälle getan.
- Nach § 34 VerpackG sind kleine Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche von der Mehrweg-Angebotspflicht ausgenommen. Dies betrifft gerade im Bahnhofsviertel eine signifikante Anzahl von Betrieben.
- Viele Lebensmittelverpackungen, die im Bahnhofsviertel auf der Straße landen, stammen von gemeinnützigen Initiativen, die Lebensmittel an Obdachlose oder als bedürftig wahrgenommene Personen verteilen. Auch hier bewirkt die Verpflichtung aus § 34 VerpackG keine Änderung.
Dennoch versucht der Magistrat natürlich - im Rahmen des rechtlich zulässigen - den Einsatz von Mehrwegangeboten zu fördern. Die FES GmbH hat daher mit der Firma Vytal eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und den bereits seit langem etablierten Mainbecher (https://www.mainbecher.de/) in dieses Mehrwegsystem integriert. Zudem werden über die Seite https://www.mainmehrweg.de/ Informationen und Lösungen für Gastronomiebetriebe angeboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2023OFOF 735/1Umweltschutz im Ortsbezirk 1: Mehrwegpflicht in Frankfurt umsetzen - Pilotbezirk Bahnhofsviertel mit Kaisermarkt und HauptbahnhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Februar 2023OMOM 3577Umweltschutz im Ortsbezirk 1: Mehrwegpflicht in Frankfurt umsetzen - Pilotbezirk Bahnhofsviertel mit Kaisermarkt und HauptbahnhofDirektanregung
- 5. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1036Umweltschutz im Ortsbezirk 1: Mehrwegpflicht in Frankfurt umsetzen - Pilotbezirk Bahnhofsviertel mit Kaisermarkt und HauptbahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab