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Kennzeichnung einer Vorfahrtsregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen / Kleine Nelkenstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 101

Betreff: Kennzeichnung einer Vorfahrtsregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen / Kleine Nelkenstraße Die Einmündung Alt Hausen / Kleine Nelkenstraße befindet sich in einer seit 1999 eingerichteten Tempo-30-Zone. Hier gilt die in diesen Zonen vorgesehene Rechts-vor-Links-Regelung, um eine Herabsetzung der Fahrtgeschwindigkeit zu erreichen. Ohne die Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger in Abrede stellen zu wollen, handelt es sich bei der Örtlichkeit nicht um einen Unfallschwerpunkt, der es nach der Straßenverkehrs-Ordnung zulassen würde, in dem vom Ortsbeirat gewünschten Sinn zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2011OFOF 44/7Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine NelkenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 6. September 2011OMOM 330Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine NelkenstraßeDirektanregung
  3. 13. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 101Kennzeichnung einer Vorfahrtsregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen / Kleine Nelkenstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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