Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine Nelkenstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine Nelkenstraße Der Magistrat wird gebeten die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Alt Hausen / Kleine Nelkenstr. in Hausen entweder durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder durch eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrsregel "rechts vor links" auf der Straße "Alt Hausen" zu kennzeichnen. Begründung: Durch die an dieser Kreuzung führende Linkskurve und die unscheinbare Einmündung in die Kleine Nelkenstr., wird die Vorfahrtregel " rechts vor links" von den Kraftfahrern als auch von den Radfahrern zum großen Teil nicht erkannt bzw. übersehen. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h kommt es öfter zu gefährlichen Situationen in diesem Kreuzungsbereich. Aus den o.g. Gründen bittet der Ortsbeirat den Magistrat das Verkehrszeichen 205 der Straßenverkehrsordnung "Vorfahrt gewähren" aufzustellen oder eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Fahrbahn der Straße "Alt Hausen" anzubringen.
Inhalt
Antrag vom 23.08.2011, OF 44/7
Betreff: Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine Nelkenstraße Der Magistrat wird gebeten die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Alt Hausen / Kleine Nelkenstr. in Hausen entweder durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder durch eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrsregel "rechts vor links" auf der Straße "Alt Hausen" zu kennzeichnen.
Begründung: Durch die an dieser Kreuzung führende Linkskurve und die unscheinbare Einmündung in die Kleine Nelkenstr., wird die Vorfahrtregel " rechts vor links" von den Kraftfahrern als auch von den Radfahrern zum großen Teil nicht erkannt bzw. übersehen. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h kommt es öfter zu gefährlichen Situationen in diesem Kreuzungsbereich. Aus den o.g. Gründen bittet der Ortsbeirat den Magistrat das Verkehrszeichen 205 der Straßenverkehrsordnung "Vorfahrt gewähren" aufzustellen oder eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Fahrbahn der Straße "Alt Hausen" anzubringen.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2011Sie sind hierOFOF 44/7Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine NelkenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2011OMOM 330Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine NelkenstraßeDirektanregung
- 13. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 101Kennzeichnung einer Vorfahrtsregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen / Kleine NelkenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und REP