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Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine Nelkenstraße

Vorlagentyp: OFCDU
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Idee
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Begründung

an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine Nelkenstraße Der Magistrat wird gebeten die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Alt Hausen / Kleine Nelkenstr. in Hausen entweder durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder durch eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrsregel "rechts vor links" auf der Straße "Alt Hausen" zu kennzeichnen. Begründung: Durch die an dieser Kreuzung führende Linkskurve und die unscheinbare Einmündung in die Kleine Nelkenstr., wird die Vorfahrtregel " rechts vor links" von den Kraftfahrern als auch von den Radfahrern zum großen Teil nicht erkannt bzw. übersehen. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h kommt es öfter zu gefährlichen Situationen in diesem Kreuzungsbereich. Aus den o.g. Gründen bittet der Ortsbeirat den Magistrat das Verkehrszeichen 205 der Straßenverkehrsordnung "Vorfahrt gewähren" aufzustellen oder eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Fahrbahn der Straße "Alt Hausen" anzubringen.

Inhalt

Antrag vom 23.08.2011, OF 44/7

Betreff: Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine Nelkenstraße Der Magistrat wird gebeten die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Alt Hausen / Kleine Nelkenstr. in Hausen entweder durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder durch eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrsregel "rechts vor links" auf der Straße "Alt Hausen" zu kennzeichnen.

Begründung: Durch die an dieser Kreuzung führende Linkskurve und die unscheinbare Einmündung in die Kleine Nelkenstr., wird die Vorfahrtregel " rechts vor links" von den Kraftfahrern als auch von den Radfahrern zum großen Teil nicht erkannt bzw. übersehen. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h kommt es öfter zu gefährlichen Situationen in diesem Kreuzungsbereich. Aus den o.g. Gründen bittet der Ortsbeirat den Magistrat das Verkehrszeichen 205 der Straßenverkehrsordnung "Vorfahrt gewähren" aufzustellen oder eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Fahrbahn der Straße "Alt Hausen" anzubringen.Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2011Sie sind hier
    OFOF 44/7Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine Nelkenstraße
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 6. September 2011OMOM 330Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine NelkenstraßeDirektanregung
  3. 13. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 101Kennzeichnung einer Vorfahrtsregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen / Kleine NelkenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 5 · 06.09.2011
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 330 2011 Die Vorlage OF 44/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und REP

Mitdiskutieren

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