Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Neues Schöpfbecken als zweiter Wasserspender auf dem Alten Friedhof

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1013

Betreff: Neues Schöpfbecken als zweiter Wasserspender auf dem Alten Friedhof Im Rahmen des Zukunftskonzepts "Friedhof 2020" wurde unter anderem die Infrastruktur der Friedhöfe untersucht. Auf Grundlage des Gutachtens erstellt das Fachamt derzeit eine Bestandsaufnahme für jeden Friedhof und entwickelt eine Perspektive bezüglich der zukünftigen Ausstattung. In diesem Zusammenhang wurde eine Leitlinie für die Versorgung mit Wasserzapfstellen erarbeitet. Danach ist der alte Friedhof Nieder-Erlenbach mit einer Wasserzapfstelle ausreichend versorgt. Im Übrigen wird in dem Gutachten des mit der Organisationsuntersuchung beauftragten Büros festgehalten, dass "aus wirtschaftlicher Perspektive (...) Zapfstellen den Schöpfbecken vorzuziehen (sind), da sie sowohl bei der Herstellung wie auch bei der Pflege deutlich günstiger sind." Insofern wird die Bereitstellung eines neuen Schöpfbeckens nicht in Erwägung gezogen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Mai 2016OFOF 13/13Neues Schöpfbecken als zweiter Wasserspender auf dem Alten FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Juni 2016OMOM 171Neues Schöpfbecken als zweiter Wasserspender auf dem Alten FriedhofDirektanregung
  3. 1. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1013Neues Schöpfbecken als zweiter Wasserspender auf dem Alten Friedhof
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen