Neues Schöpfbecken als zweiter Wasserspender auf dem Alten Friedhof
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 171 entstanden aus Vorlage: OF 13/13 vom 03.05.2016
Betreff: Neues Schöpfbecken als zweiter Wasserspender auf dem Alten Friedhof Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Alten Friedhof ein neues Wasserschöpfbecken installiert wird, um damit einen zweiten Wasserspender zu schaffen.
Begründung: Die Gräber auf dem Alten Friedhof werden hauptsächlich von älteren Nieder-Erlenbachern gepflegt, die mit viel Hingabe und Arbeitseinsatz die Gräber pflegen. Leider hat man seit einigen Monaten nur noch einen Wasserspender zur Verfügung. Ein Schöpfbecken wäre auf der einen Seite ein bequemer Wasserspender, da man sich weder bücken noch Wasser an- und abdrehen muss. Auf der anderen Seite würde es als zweiter Wasserspender dafür sorgen, dass alle Grabpflegenden zur gleichen Zeit Wasser holen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2016OFOF 13/13Neues Schöpfbecken als zweiter Wasserspender auf dem Alten FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juni 2016Sie sind hierOMOM 171Neues Schöpfbecken als zweiter Wasserspender auf dem Alten FriedhofDirektanregung
- 1. August 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1013Neues Schöpfbecken als zweiter Wasserspender auf dem Alten FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats