Haushalt 2012: Anbindung der Westerbachsiedlung
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 892 entstanden aus Vorlage: OF 280/6 vom 27.01.2012
Betreff: Haushalt 2012: Anbindung der Westerbachsiedlung Vorgang: ST 603/10; ST 1020/11 Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2012 die notwendigen Mittel für die Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Zufahrt zur Betzdorfer Straße/Westerbachsiedlung einzustellen.
Begründung: Die Bewohner der Betzdorfer Straße/Westerbachsiedlung haben zurzeit aus Richtung Höchst kommend keine funktionierende Zufahrt. Dies ist nicht länger hinnehmbar. Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2010, ST 603, sollten die notwendigen Investitionsmittel zum Haushalt 2012 angemeldet werden. Der im Rahmen der Vorplanung geschätzte Kostenumfang für die Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Zufahrt zur Westerbachsiedlung beträgt ca. 535.000 Euro (Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2011, ST 1020). Nun gibt es jedoch eine Information aus dem Amt für Straßenbau und Erschließung, die besagt, dass die Anbindung der Westerbachsiedlung wohl erst im Jahr 2016 erfolgen wird. Dies ist den Anwohnern jedoch nicht zuzumuten. Der Ortsbeirat 6 fordert deshalb, dass der Umbau noch in 2012 beginnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2010STST 603Kreuzungsbereich Westerbachstraße / Betzdorfer StraßeStellungnahme
- 6. September 2011STST 1020Verbesserung der Anbindung der WesterbachsiedlungStellungnahme
- 27. Januar 2012OFOF 280/6Haushalt 2012: Anbindung der WesterbachsiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2012Sie sind hierOMOM 892Haushalt 2012: Anbindung der WesterbachsiedlungDirektanregung
- 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 107 WochenSTST 773Haushalt 2012: Anbindung WesterbachsiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats