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Sanierung des Fußgängerweges im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnübergang und Sankt Aposteln Kirche

Vorlagentyp: OM
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 827 entstanden aus Vorlage: OF 207/5 vom 22.11.2011

Betreff: Sanierung des Fußgängerweges im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnübergang und Sankt Aposteln Kirche Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg an der Südseite des Ziegelhüttenweges zwischen der Sankt Aposteln Kirche und dem Bahnübergang sanieren und in einen begehbaren Zustand versetzen zu lassen.

Begründung: Der obige Fußgängerweg ist durch Graswuchs völlig überwuchert und kaum begehbar. Es steht lediglich ein sehr enger Trampelpfad in der Mitte zur Verfügung. Bei nasser Witterung bilden sich Pfützen, die eine Begehbarkeit dann völlig unmöglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 2011OFOF 207/5Sanierung des Fußgängerweges im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnübergang und Sankt Aposteln KircheOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 20. Januar 2012Sie sind hier
    OMOM 827Sanierung des Fußgängerweges im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnübergang und Sankt Aposteln Kirche
    Direktanregung
  3. 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 743Sanierung des Fußgängerüberweges im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnübergang und Sankt Aposteln KircheStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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