Sanierung des Fußgängerweges im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnübergang und Sankt Aposteln Kirche
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Neues zu Ziegelhüttenweg per E-MailBegründung
Ziegelhüttenweg zwischen Bahnübergang und Sankt Aposteln Kirche Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Fußgängerweg an der Südseite des Ziegelhüttenweges zwischen der St. Aposteln Kirche und dem Bahnübergang sanieren und in einen begehbaren Zustand versetzen zu lassen. Begründung: Der obige Fußgängerweg ist durch Graswuchs völlig überwuchert und ist kaum begehbar. Es steht lediglich ein sehr enger Trampelpfad in der Mitte zur Verfügung. Bei nasser Witterung bilden sich Pfützen, die eine Begehbarkeit dann völlig unmöglich machen.
Inhalt
Antrag vom 22.11.2011, OF 207/5
Betreff: Sanierung des Fußgängerweges im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnübergang und Sankt Aposteln Kirche Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Fußgängerweg an der Südseite des Ziegelhüttenweges zwischen der St. Aposteln Kirche und dem Bahnübergang sanieren und in einen begehbaren Zustand versetzen zu lassen.
Begründung: Der obige Fußgängerweg ist durch Graswuchs völlig überwuchert und ist kaum begehbar. Es steht lediglich ein sehr enger Trampelpfad in der Mitte zur Verfügung. Bei nasser Witterung bilden sich Pfützen, die eine Begehbarkeit dann völlig unmöglich machen.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2011Sie sind hierOFOF 207/5Sanierung des Fußgängerweges im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnübergang und Sankt Aposteln KircheOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Januar 2012OMOM 827Sanierung des Fußgängerweges im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnübergang und Sankt Aposteln KircheDirektanregung
- 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 743Sanierung des Fußgängerüberweges im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnübergang und Sankt Aposteln KircheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme