Sperrflächen vor Julius-Brecht-Straße 5 und 3
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Sperrflächen vor der Julius-Brecht-Straße 5 und 3 einzurichten, um die Rettungswege zu schützen. Dies ist notwendig, da es in der Vergangenheit zu Halte- und Parkverstößen an dieser Stelle gekommen ist.
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Der Magistrat wird zum Schutz der Rettungswege gebeten, wieder eine Sperrfläche (Verkehrszeichen -VZ- 298 StVO) an der Julius-Brecht-Straße 5 und vor der Julius-Brecht-Straße 3 einzurichten.
Begründung
3 In der Vergangenheit existierte auf dem Gehwegbereich vor der Julius-Brecht-Straße 5, der einen Rettungsweg beinhaltet, eine Sperrfläche. Diese wurde etwa 2002 entfernt. Die permanenten Halte- und Parkverstöße an dieser Stelle lassen vermuten, dass nicht alle Verkehrsteilnehmenden sich dieses Fehlverhaltens so bewusst sind. Der Magistrat sieht sich laut eigenen Bekundungen nicht in der Lage, diesen Bereich adäquat zu überwachen, aber selbst dort gelegentlich durchgeführte ordnungsbehördliche Kontrollen führen nicht zu Sanktionierungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2021OFOF 1136/10Sperrflächen vor Julius-Brecht-Straße 5 und 3Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Februar 2021Sie sind hierOMOM 7266Sperrflächen vor Julius-Brecht-Straße 5 und 3Direktanregung
- 7. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1048Sperrflächen vor Julius-Brecht-Straße 5 und 3Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats