Parkmarkierungen Annastraße/Lichtensteinstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkmarkierungen in der Annastraße und im Kreuzungsbereich zur Lichtensteinstraße zu ändern, um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen und die Parkmöglichkeiten klarer zu kennzeichnen. Dies soll dazu beitragen, dass die Fußgängerüberquerung besser sichtbar ist und Falschparken vermieden wird.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen in der Parkmarkierung vorzunehmen:
- Im Bereich der Annastraße 7 sind die Parkwinkel-Markierungen vor der ehemaligen, heute nicht mehr genutzten Einfahrt zu entfernen.
- Im Kreuzungsbereich Annastraße/Lichtensteinstraße sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
- a)Sicherung der Fußgängerüberquerung gegen Falschparken, bspw. durch Verlängerung der Zickzacklinie bis auf Höhe des "Einfahrt verboten"-Schildes;
- b)zusätzlich sollte kenntlich gemacht werden, bis wohin die Autos im Kreuzungsbereich parken dürfen, etwa durch eine entsprechende Parkmarkierung.
Begründung
Vor einigen Jahren wurde das Haus in der Annastraße 7 saniert. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Einfahrt durch eine feste Mauer ersetzt und somit geschlossen. Die Bewohner verfügen über eine separate Zufahrt zu deren Tiefgarage. Kurz zuvor wurde die Annastraße selbst neu asphaltiert und die Parkbereiche wurden markiert. So eben auch im Bereich der Einfahrt, die es aber heute nicht mehr gibt. Dennoch halten einige Verkehrs- und Stadtpolizisten die Straßenmarkierung für vorrangig, obwohl es gar keine Einfahrt mehr gibt. Im Kreuzungsbereich der Annastraße mit der Lichtsteinstraße wurde eine Fußgängerquerungsmöglichkeit geschaffen, die allerdings - insbesondere nachts - kaum gesehen wird und deshalb häufig zugeparkt ist. Hier wäre es am einfachsten, die Zickzacklinie einfach weiterzuführen. Der Kreuzungsbereich ist sehr langgezogen. Deshalb wäre es hier sinnvoll, deutlich zu machen, bis wohin die Autos legal abgestellt werden dürfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2020OFOF 1002/3Parkmarkierungen Annastraße/LichtensteinstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7157Parkmarkierungen Annastraße/LichtensteinstraßeDirektanregung
- 7. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1023Parkmarkierungen Annastraße/LichtensteinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats