Parkmarkierungen Annastraße/Lichtensteinstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Entfernung der Parkwinkel im Zuge des Rückbaus der Grundstückszufahrt und die Anpassung der Grenzmarkierung in der Lichtensteinstraße. Diese Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und klarstellen, wo das Parken erlaubt ist.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Parkwinkel werden im Zuge des Rückbaus der Grundstückszufahrt entfernt.
Zu 2.: Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten wird im Bereich der Lichtensteinstraße die Grenzmarkierung (Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) entfernt, da hier keine gesiegelte Feuerwehrzufahrt vorhanden ist. Um die Einfahrten zu schützen, wird im Bereich der nicht abgesenkten Bordsteine eine Sperrflächenmarkierung (VZ 298 StVO) aufgebracht. Diese lässt sich bei Bedarf nachträglich mit rotweißen Pollern absichern. Mit diesen Maßnahmen wird den Verkehrsteilnehmenden nicht mehr suggeriert, dass im Anschluss an die momentan vorhandene Markierung in Höhe der taktilen Streifen geparkt werden darf. Um den Beginn des Parkens deutlich zu machen, wird direkt im Anschluss an die taktilen Streifen eine Parkwinkelmarkierung auf der Fahrbahn aufgebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2020OFOF 1002/3Parkmarkierungen Annastraße/LichtensteinstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2021OMOM 7157Parkmarkierungen Annastraße/LichtensteinstraßeDirektanregung
- 7. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1023Parkmarkierungen Annastraße/LichtensteinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab