Radweg aus der Schublade
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob es im Ortsbezirk 4 Projekte für Radverkehrsanlagen gibt, die mit dem neuen Bund-Länder-Programm "Stadt und Land" finanziert werden können. Dies könnte dazu beitragen, bestehende Lücken im Radnetz zu schließen und die Finanzierbarkeit solcher Projekte zu verbessern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es Projekte für Radverkehrsanlagen, speziell im Ortsbezirk 4, gibt, die bis jetzt nicht finanzierbar waren, aber mit dem neuen Bund-Länder-Programm "Stadt und Land" finanziert werden könnten.
Begründung
Mitunter bleiben gute Projekte wegen mangelnder Finanzierbarkeit liegen. In einem Flyer des Hessischen Verkehrsministeriums heißt es nun: "Mit einem Regelfördersatz von 80 Prozent unterstützt das Sonderprogramm 'Stadt und Land' des Bundes Kommunen dabei, Lücken im Radnetz zu schließen. Dafür stehen in Hessen im Jahr 2021 rund 42 Millionen Euro zusätzlich für Projekte zur Verfügung, die bis 2023 fertiggestellt werden können. Ansprechpartner in Hessen sind die Kompetenzcenter Verkehrsinfrastrukturförderung von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement." Weiter wird ausgeführt, dass Förderanträge seit dem
- Dezember 2020 möglich sind und beste Chancen haben, mit dem höchsten Fördersatz gefördert zu werden, wenn sie bis zum
- Mai 2021 gestellt sind. Weitere Informationen gibt es unter dem Link: https://www.Bund-Stadt-Land.de Dies weckt das Interesse, ob auch im Bereich des Ortsbezirks Bornheim/Ostend durch das Programm etwas angestoßen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2021OFOF 530/4Radweg aus der SchubladeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7132Radweg aus der SchubladeDirektanregung
- 17. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1073Radweg aus der SchubladeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats