Frösche an den Wasserrückhaltebecken im Kätcheslachpark schützen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die erfolgreiche Aktion zum Schutz der Amphibien im Kätcheslachpark zu wiederholen. Dies ist notwendig, da viele Bürger nicht wissen, dass Amphibien unter Artenschutz stehen und ihre Lebensräume gefährdet sind. Die Wiederholung der Aktion soll zur Aufklärung und zum Schutz der Arten beitragen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die erfolgreiche Aktion zum Schutz der Amphibien an den Wasserrückhaltebecken im Kätcheslachpark im Februar 2021 zu wiederholen und die entsprechenden Mittel aus dem "Entdecken-Forschen-Lernen"-Budget des Umweltamtes dafür zur Verfügung zu stellen. Die bisher einmalige Aktion im Herbst 2020 wurde von der Naturschule Hessen und Schülern des Gymnasiums Riedberg durchgeführt und sehr positiv aufgenommen. Diesmal sollten möglichst auch die Grundschulen einbezogen werden, da überwiegend jüngere Kinder mit ihren Eltern immer wieder Froschlaich und Kaulquappen am Rückhaltebecken entnehmen. Die temporäre Installation sollte zusätzlich durch fest installierte Informationstafeln ergänzt werden, um nachhaltig darauf hinzuweisen, dass die Amphibien unter Artenschutz stehen.
Begründung
Wiederholt war im vergangenen Jahr zu beobachten, dass große Mengen Laich und Kaulquappen mit Keschern rund um die Wasserrückhaltebecken gefangen und in Eimern gesammelt wurden. Dies geschieht überwiegend aus Unwissenheit. Vielen Mitbürgern ist nicht bekannt, dass zahlreiche Amphibien vom Aussterben bedroht sind und unter Artenschutz stehen. Damit sie nicht ihrem Lebensraum entnommen und gestört werden, kann eine entsprechende Aufklärung helfen. Die Laichzeit einiger Arten beginnt bereits im Februar, daher sollte zeitnah darauf hingewiesen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2021OFOF 690/12Frösche an den Wasserrückhaltebecken im Kätcheslachpark schützenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7054Frösche an den Wasserrückhaltebecken im Kätcheslachpark schützenDirektanregung
- 12. April 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 830Frösche an den Wasserrückhaltebecken im Kätcheslachpark schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats