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Frösche an den Wasserrückhaltebecken im Kätcheslachpark schützen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.01.2021

Antrag Ortsbeirat

Frösche an den Wasserrückhaltebecken im Kätcheslachpark schützen

Details im PARLIS OF_690-12_2021
15.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Frösche an den Wasserrückhaltebecken im Kätcheslachpark schützen

Details im PARLIS OM_7054_2021
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.01.2021, OF 690/12

Betreff: Frösche an den Wasserrückhaltebecken im Kätcheslachpark schützen
Der Magistrat wird gebeten, die erfolgreiche Aktion zum Schutz der Amphibien an den Wasserrückhaltebecken im Kätcheslachpark im Februar 2021 zu wiederholen und die entsprechenden Mittel aus dem "Entdecken-Forschen-Lernen"-Budget des Umweltamtes dafür zur Verfügung zu stellen. Die bisher einmalige Aktion im Herbst 2020 wurde von der Naturschule Hessen und Schülern des Gymnasiums Riedberg durchgeführt und sehr positiv aufgenommen. Diesmal sollten möglichst auch die Grundschulen einbezogen werden, da überwiegend jüngere Kinder mit ihren Eltern immer wieder Froschlaich und Kaulquappen am Rückhaltebecken entnehmen. Die temporäre Installation sollte zusätzlich durch fest installierte Informationstafeln ergänzt werden um nachhaltig darauf hinzuweisen, dass die Amphibien unter Artenschutz stehen.

Begründung:

Wiederholt war im vergangenen Jahr zu beobachten, dass große Mengen Laich und Kaulquappen mit Keschern rund um die Wasserrückhaltebecken gefangen und in Eimern gesammelt wurden. Dies geschieht überwiegend aus Unwissenheit. Vielen Mitbürgern ist nicht bekannt, dass zahlreiche Amphibien vom Aussterben bedroht sind und unter Artenschutz stehen. Damit sie nicht ihrem Lebensraum entnommen und gestört werden, kann eine entsprechende Aufklärung helfen. Die Laichzeit einiger Arten beginnt bereits im Februar, daher sollte zeitnah darauf hingewiesen werden.
Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7054 2021 Die Vorlage OF 690/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme