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Kreuzung Friesengasse/Diemelstraße: Wohin mit den Fahrrädern?

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Friesengasse/Diemelstraße zu ergreifen. Dies umfasst die bauliche Unterbindung des Parkens im Kreuzungsbereich, die Installation von Fahrradbügeln und die mögliche Pflanzung eines Baumes. Ziel ist es, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Diemelstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, 1. im Kreuzungsbereich Friesengasse/Diemelstraße das Abstellen von Pkw in der Diemelstraße im unmittelbarem Kreuzungsbereich (Fünf-Meter-Radius gemäß StVO) baulich zu unterbinden (siehe Abbildung 1). Dies soll durch schraffierte Flächen auf der Fahrbahn sowie Fahrradbügel geschehen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob zusätzlich an den anderen drei Kreuzungsecken Fahrradbügel auf dem Gehweg anstatt der bestehenden Poller installiert werden können, ohne dadurch die Nutzung des Gehwegs sowie das Überqueren der Straße durch Fußgängerinnen bzw. Fußgänger oder mit Kinderwagen/Rollstuhl etc. zu behindern. Bei positivem Prüfergebnis wird um eine Umsetzung der Maßnahme gebeten; 3. zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung, wie in Abbildung 3 angedeutet, ein zusätzlicher Baum gepflanzt werden könnte, ohne die Nutzung des Gehwegs einzuschränken. Bei positivem Prüfergebnis wird um eine Umsetzung der Maßnahme gebeten. Für eine eventuell notwendige Baumpatenschaft wird sich der Ortsbeirat 2 einsetzen.

Begründung

In besagter Kreuzung wird die Diemelstraße zwischen Kaufunger Straße und Friesengasse gern vollständig als Parkraum ausgenutzt, sodass Pkw auch den Kreuzungsbereich einnehmen (siehe Abbildung 1). Dies erschwert die Einsicht in die Kreuzung. Zudem wird dadurch der Übergang der Kreuzung für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger - insbesondere mit Kinderwagen - sowie Rollstuhlfahrerinnen bzw. Rollstuhlfahrer erschwert. Gleichzeitig befinden sich an besagter Kreuzung keinerlei ordentliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Radfahrerinnen bzw. Radfahrer sind so gezwungen, ihre Räder an den Masten der Straßenschilder oder an Pollern abzustellen. Letztere sind alles andere als diebstahlsicher, da Fahrrad und Schloss einfach über den Poller gehoben werden können. Hier kann der Magistrat nicht nur zwei, sondern gleich drei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Die Verkehrssicherheit auf der Straße erhöhen, die Überquerung der Straße durch Fußgängerinnen bzw. Fußgänger verbessern und Radverkehr fördern. Zusätzlich bietet die bestehende Gehwegnase möglicherweise Platz für eine Baumpflanzung. Deren Nutzen muss hier nicht weiter erläutert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. August 2020OFOF 1155/2Kreuzung Friesengasse/Diemelstraße: Wohin mit den Fahrrädern ?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. September 2020Sie sind hier
    OMOM 6634Kreuzung Friesengasse/Diemelstraße: Wohin mit den Fahrrädern?
    Direktanregung
  3. 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 237Kreuzung Friesengasse/Diemelstraße: Wohin mit den Fahrrädern?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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