Die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof in Nieder-Erlenbach unter Denkmalschutz stellen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof in Nieder-Erlenbach unter Denkmalschutz zu stellen. Dies wird vorgeschlagen, um die Identität des Stadtteils zu bewahren und die architektonische Bedeutung der Halle zu würdigen. Das erwartete Ergebnis ist die Aufnahme in die Denkmalliste des Landes Hessen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege darauf hinzuwirken, dass die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof in Nieder-Erlenbach unter Denkmalschutz gestellt und in die Denkmalliste des Landes Hessen aufgenommen wird. Die Trauerhalle ist nunmehr 100 Jahre alt und sollte so wie die danebenliegende Gruft der Familie Lersner auch unter Denkmalschutz gestellt werden.
Begründung
Die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof gehört zur Identität des Stadtteils Nieder-Erlenbach und seiner Bürgerinnen und Bürger. Sie hat in der Zeit ihres Bestehens auch das Ortsbild grundsätzlich geprägt. Weit über 70 Jahre war sie Ort von großen und kleinen Trauerfeiern und hat somit einen Platz im kollektiven Gedächtnis des Stadtteils, aber auch in den Erinnerungen vieler Nieder-Erlenbacher, die hier den schweren letzten Weg ihrer Verstorbenen mit Verwandten, Freunden und Nachbarn begleiten. Auch architektonisch steht die Trauerhalle für eine Zeit, die dringend im Gedächtnis bleiben muss. Die 1920er-Jahre waren ein Aufbruchszeitalter deutscher Geschichte. Die erste Demokratie auf deutschem Boden hatte hier ihre Blütejahre, und viele Bauten dieser Zeit spiegeln diese Epoche und dieses Verständnis wider. So auch die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof. Die Halle gehört zudem unabdingbar zum gesamten Erscheinungsbild des Friedhofes, sie prägt ihn und die unmittelbare Nachbarschaft und hat daher architektonisch und für das Ortsbild einen prägenden Charakter. Die Nieder-Erlenbacher Bürgerinnen und Bürger hängen sehr an ihrer 100 Jahre alten Trauerhalle. Damit die Trauerhalle noch viele weitere Jahre auf dem Alten Friedhof stehen wird, ist eine Aufnahme in die Denkmalliste des Landes Hessen unbedingt zu erwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2020OFOF 283/13Die Trauerhalle auf dem alten Friedhof in Nieder-Erlenbach unter Denkmalschutz stellenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
- 15. September 2020Sie sind hierOMOM 6540Die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof in Nieder-Erlenbach unter Denkmalschutz stellenDirektanregung
- 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2106Die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof in Nieder-Erlenbach unter Denkmalschutz stellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats