Die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof in Nieder-Erlenbach unter Denkmalschutz stellen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Wunsch geäußert, die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof in Nieder-Erlenbach unter Denkmalschutz zu stellen. Dies geschieht, um den Denkmalwert der Halle durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen überprüfen zu lassen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Für die Bewertung der Denkmaleigenschaft von Gebäuden und baulichen Anlagen ist ausschließlich das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) zuständig. Der Magistrat vertreten durch das Denkmalamt hat den Wunsch der Unterschutzstellung der Trauerhalle an das LfDH zwecks Überprüfung des Denkmalwerts weitergegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2020OFOF 283/13Die Trauerhalle auf dem alten Friedhof in Nieder-Erlenbach unter Denkmalschutz stellenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
- 15. September 2020OMOM 6540Die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof in Nieder-Erlenbach unter Denkmalschutz stellenDirektanregung
- 4. Dezember 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2106Die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof in Nieder-Erlenbach unter Denkmalschutz stellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab