Schulbusproblem am Gymnasium Nord jetzt lösen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplatzsituation für die Schulbusse am Gymnasium Nord zu prüfen und zeitnah eine Lösung zu finden. Dies ist notwendig, da die aktuelle Parkplatzsituation bereits jetzt zu erheblichen verkehrstechnischen Problemen führt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplatzsituation für die Schulbusse am Gymnasium Nord zu prüfen, eine zeitnahe Lösung und nicht erst eine Lösung vor dem Beginn des 3. Bauabschnittes zu finden. Der Magistrat wird erneut gebeten, die Möglichkeit der Erweiterung des derzeitigen Parkplatzes durch die Einbindung der angrenzenden Grünfläche in Erwägung zu ziehen. Vorbehaltlich einer positiven Prüfung gilt es auch darzulegen, wie entsprechende Ausgleichsflächen für die wegfallende Grünfläche auf dem Schulgelände bereitgestellt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2020STST 1134Schulbusproblem am Gymnasium Nord lösenStellungnahme
- 28. Juli 2020OFOF 504/7Schulbusproblem am Gymnasium Nord jetzt lösenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, fraktionslos
- 17. August 2020Sie sind hierOMOM 6298Schulbusproblem am Gymnasium Nord jetzt lösenDirektanregung
- 9. November 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1947Schulbusproblem am Gymnasium Nord jetzt lösenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats