Beleuchtung der alten L 3008 mit geeigneten Leuchtmitteln
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine Beleuchtung für das verbliebene Stück der alten L 3008 bis zur Ampelquerung zu realisieren, um die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger, insbesondere in der dunklen Jahreszeit, zu erhöhen. Dies ist notwendig, da der Weg zwischen Einmündung und Ampelquerung nicht beleuchtet ist und somit gefährlich ist.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Stadt Bad Vilbel ins Benehmen zu setzen, um gemeinsam eine Beleuchtung für das verbliebene Stück der alten L 3008 bis zur Ampelquerung zu realisieren. Das betreffende Stück ist als Radweg ausgewiesen und wird von vielen Schülerinnen und Schülern, Pendlern und Ausflüglern genutzt.
Begründung
Von Bad Vilbel aus ist der Weg bis zur Ampelquerung beleuchtet, von Nieder-Erlenbach aus nur bis zur Einmündung in die alte L 3008. Das Stück zwischen Einmündung und Ampelquerung ist stockfinster, da dort auch noch ein Gartengrundstück mit hohem Bewuchs liegt. Um gerade in der dunklen Jahreszeit den Weg für alle Benutzer sicherer zu machen, ist eine Beleuchtung sehr sinnvoll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2020OFOF 259/13Beleuchtung der alten L 3008Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5828Beleuchtung der alten L 3008 mit geeigneten LeuchtmittelnDirektanregung
- 15. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1152Beleuchtung der alten L 3008 mit geeigneten LeuchtmittelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats