Beleuchtung der alten L 3008 mit geeigneten Leuchtmitteln
Zusammenfassung
Der Magistrat hat sich gegen die Beleuchtung der alten L 3008 ausgesprochen, da der Bereich in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Der Schutz des Naturhaushalts und der Lebensräume nachtaktiver Tiere ist von hoher Bedeutung.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Abschnitt liegt in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Dieses leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt des Naturhaushalts und des charakteristischen Landschaftsbilds. Deshalb ist ein sensibler Umgang mit künstlichem Licht erforderlich. So sollen nacht- und dämmerungsaktive Tiere, Fledermäuse oder verschiedene Insektenarten etwa, nicht gestört werden. Von einer Beleuchtungsanlage oder der Erweiterung einer bereits bestehenden, sieht der Magistrat daher in solchen Bereichen grundsätzlich ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2020OFOF 259/13Beleuchtung der alten L 3008Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2020OMOM 5828Beleuchtung der alten L 3008 mit geeigneten LeuchtmittelnDirektanregung
- 15. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1152Beleuchtung der alten L 3008 mit geeigneten LeuchtmittelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab