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Anbringen von Hinweisschildern am Bürgerhaus

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, zwei Schilder mit Richtungspfeilen und dem Hinweis "Rollstuhlrampe" am Bürgerhaus anzubringen, um die Zugänglichkeit für Ortsunkundige zu verbessern. Dies soll die Auffindbarkeit der Rollstuhlrampe erleichtern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Bürgerhaus zwei Schilder mit Richtungspfeilen und dem Hinweis "Rollstuhlrampe" angebracht werden. Da sich die Rampe hinter einem Grünstreifen mit höherer Bepflanzung befindet, ist sie für Ortsunkundige nur schwer zu finden.

Begründung

Das Bürgerhaus Nieder-Erlenbach ist barrierefrei zu erreichen; leider nur für Ortskundige. Ortsunkundige finden nur durch Zufall die hinter dem Grünstreifen angelegte Rollstuhlrampe. Um dies zu ändern, sind zwei Schilder mit Richtungspfeilen der kleinste Aufwand.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2020OFOF 257/13Anbringen von Hinweisschildern am BürgerhausOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. Februar 2020Sie sind hier
    OMOM 5826Anbringen von Hinweisschildern am Bürgerhaus
    Direktanregung
  3. 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 918Anbringen von Hinweisschildern am BürgerhausStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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