Anbringen von Hinweisschildern am Bürgerhaus
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Anbringung von Hinweisschildern am Bürgerhaus, um die Rollstuhlrampe für Ortsunkundige besser sichtbar zu machen. Dies soll die Barrierefreiheit des Bürgerhauses verbessern und sicherstellen, dass auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Zugang finden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass am Bürgerhaus zwei Schilder mit Richtungspfeilen und dem Hinweis "Rollstuhlrampe" angebracht werden. Da sich die Rampe hinter einem Grünstreifen mit höherer Bepflanzung befindet, ist sie für Ortsunkundige nur schwer zu finden.
Begründung
Das Bürgerhaus Nieder-Erlenbach ist barrierefrei zu erreichen, leider nur für Ortskundige. Ortsunkundige finden nur durch Zufall die hinter dem Grünstreifen angelegte Rollstuhlrampe. Um dies zu ändern sind zwei Schilder mit Richtungspfeilen der kleinste Aufwand.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2020Sie sind hierOFOF 257/13Anbringen von Hinweisschildern am BürgerhausOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2020OMOM 5826Anbringen von Hinweisschildern am BürgerhausDirektanregung
- 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 918Anbringen von Hinweisschildern am BürgerhausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme