Spielgeräte auch für Kinder mit Behinderung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Orte im Nordend für die Installation von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung zu prüfen. Dies ist notwendig, um die Rechte von Kindern mit Behinderung im öffentlichen Raum zu stärken und Chancengleichheit zu gewährleisten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Orte im Nordend für die Installation von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung (z. B. Rolli-Karussell) geeignet sind, wann solche aufgestellt werden können und was dafür nötig wäre.
Begründung
Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese garantiert Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft. Es ist verwunderlich, dass in Frankfurt seitdem kaum Bemühungen unternommen wurden, diese garantierten Rechte im öffentlichen Raum, z. B. auf öffentlichen Spielplätzen, umzusetzen. Um hier einen Anfang zu machen, soll geprüft werden, wo und wann Spielgeräte wie die Beispiele unten durch die Stadt Frankfurt installiert werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2021OFOF 72/3Spielgeräte auch für Kinder mit BehinderungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 8. Juli 2021Sie sind hierOMOM 579Spielgeräte auch für Kinder mit BehinderungDirektanregung
- 27. September 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1756Spielgeräte auch für Kinder mit BehinderungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats