Schwimmbecken der Liebigschule sanieren
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Sanierungsmaßnahmen des Schwimmbeckens der Liebigschule beim HMFG zur Förderung im Rahmen des SWIMplus-Programms des Landes Hessen anzumelden. Die Sanierung ist notwendig, um die Nutzung des Schwimmbeckens für Schüler und Vereine zu gewährleisten.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Sanierungsmaßnahmen des Schwimmbeckens der Liebigschule beim HMFG zur Förderung im Rahmen des SWIMplus- Programms des Landes Hessen anzumelden.
Begründung
Seit Jahren ist die verlässliche Nutzung des Schwimmbeckens der Liebigschule weder für die Schüler des Gymnasiums und der umliegenden Schulen noch für Vereine gewährleistet. Daher ist eine Sanierung dringend nötig. Das Land Hessen unterstützt unter anderem die Sanierung von Schwimmbädern im Rahmen des SWIMplus-Programms, um den Schwimmsport, die Gesundheitsförderung und das Freizeitangebot in allen Regionen zu stärken. Um die hierfür notwendigen Kapazitäten zu gewährleisten, braucht es eine moderne und flächendeckende Schwimmbad-Infrastruktur. Die Liebigschule erfüllt mit ihrem Schwimmbecken diese Kriterien, da sie nicht nur der eigenen Schülerklientel, sondern auch anderen Schulgemeinschaften und Vereinen dient. Zur entsprechenden Förderung muss die Stadt Frankfurt das Schwimmbecken der Liebigschule als eines von fünf maximalen möglichen Projekten pro Jahr und pro Kommune deklarieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2024OFOF 419/7Schwimmbecken der Liebigschule sanierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. September 2024Sie sind hierOMOM 5789Schwimmbecken der Liebigschule sanierenDirektanregung
- 6. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 12Schwimmbecken der Liebigschule sanierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats