Schwimmbecken der Liebigschule sanieren
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Sanierung des Schwimmbeckens der Liebigschule, um die verlässliche Nutzung für Schüler und Vereine zu gewährleisten. Die Sanierung wird durch das SWIMplus-Programm des Landes Hessen gefördert, um die Schwimminfrastruktur zu verbessern.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf,
die Sanierungsmaßnahmen des Schwimmbeckens der Liebigschule beim HMfG zur Förderung im Rahmen des SWIMplus-Programms des Landes Hessen anzumelden.
Begründung
Seit Jahren ist die verlässliche Nutzung des Schwimmbeckens der Liebigschule weder für die Schüler des Liebiggymnasiums und der umliegenden Schulen noch für Vereine gewährleistet. Daher ist eine Sanierung dringend nötig. Das Land Hessen unterstützt unter anderem die Sanierung von Schwimmbädern im Rahmen des SWIMplus-Programms, um den Schwimmsport, die Gesundheitsförderung und das Freizeitangebot in allen Regionen stärken. Um die hierfür notwendigen Kapazitäten zu gewährleisten, braucht es eine moderne und flächendeckende Schwimmbad-Infrastruktur. Die Liebigschule erfüllt mit ihrem Schwimmbecken diese Kriterien, da sie nicht nur dem eigenen Schüler-Klientel, sondern auch anderen Schulgemeinschaften und Vereinen dient. Zur entsprechenden Förderung muss die Stadt Frankfurt das Schwimmbecken der Liebigschule als eines von fünf maximalen möglichen Projekten pro Jahr und pro Kommune deklarieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2024Sie sind hierOFOF 419/7Schwimmbecken der Liebigschule sanierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. September 2024OMOM 5789Schwimmbecken der Liebigschule sanierenDirektanregung
- 6. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 12Schwimmbecken der Liebigschule sanierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme